作者
Ingo Fiedler
发表日期
2014
期刊
Forschungsbericht. Hamburg
简介
Die Glücksspiele in Spielbanken weisen ein erhebliches Suchtpotential auf, weshalb ihr Angebot von dem Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) stark begrenzt wird. Zusätzlich ist ein Sperrsystem vorgesehen, in dem sich Spielsüchtige oder Spielsuchtgefährdete vom Spielbetrieb ausschließen lassen können. Die Sperrwirkung ist eindeutig positiv: gesperrte Spieler weisen einen deutlichen Rückgang in ihrem Problemausmaß und ihrem Drang zur Spielteilnahme auf (Meyer & Hayer, 2010). Allerdings ist die Sperrhäufigkeit deutlich zu gering: lediglich 15 von 100 pathologischen Spielern mit Lebenszeitdiagnose sind in der Sperrdatei enthalten und nur 5 von 100 akut pathologischen Spielern werden pro Jahr in das Sperrsystem aufgenommen.
Die zu geringe Nutzung liegt insbesondere darin begründet, dass die Spielbanken ihrer Sperrverpflichtung von Spielsuchtgefährdeten nach § 8 Abs. 2 GlüStV nicht nachkommen: nur 0, 4% der akut Spielsüchtigen werden aktiv durch die Spielbanken gesperrt. Der Grund für diese Pflichtverletzung ist, dass die problematischen und pathologischen Spieler für etwa 60% der Umsätze in Spielbanken verantwortlich sind und daher die beste Kundengruppe darstellen. Es ist daher sinnvoll, die Spielbanken aus ihrer anreizinkompatiblen Pflicht zu entlassen, indem eine unabhängige dritte Instanz das Sperrsystem übernimmt. Diese muss zudem für eine bessere Verzahnung der Spielsperren mit therapeutischen Hilfsangeboten sorgen.
引用总数
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