die Geschäftsgrundlage geregelt. Der türkische Gesetzgeber kodifizierte die
Geschäftsgrundlagenproblematik im Juli 2012 in Art. 138 tOR unter der Überschrift»
Leistungserschwerung «. Er hat sich dabei die deutsche Lösung der
Geschäftsgrundlagenproblematik als Vorbild genommen und versuchte sich am § 313 BGB
zu orientieren. Die Arbeit untersucht, ob die deutsche Lösung der …