Ein Hochschulabschluss in der Türkei ist ein gesellschaftlich hoch anerkanntes, erstrebenswertes Ziel (Yalçin 2003: 4). Das Fernstudium ist für Berufstätige, Behinderte und andere Personengruppen oft die einzige Möglichkeit zur Weiterbildung, sowohl im akademischen als auch im nichtakademischen Bereich. Nach dem türkischen Hochschulstudiengesetz 2547⁄ 5ı(Geändert am 29/5/1991–3747/1) müssen sowohl die Studenten der Präsenzstudiengänge als auch der Fernstudiengänge eine der lebenden Fremdsprachen mindestens zwei Semester als Pflichtfach belegen und ihre Sprachkenntnisse auf Niveau B1 des Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (vgl. GER 2001) nachweisen. Diese Fremdsprachen sind Englisch, Deutsch und Französisch. Im Folgenden soll gezeigt werden, aus welchen Komponenten die Fernlernangebote bestehen und wie und unter welchen Bedingungen, mit welchem Inhalt die Lehrwerke für den fremdsprachlichen Deutschunterricht im Tourismus konzipiert und der Lerninhalt vermittelt werden.