Unbeweglichkeit des Gesetzgebers auf diesem Gebiet kollidiert mit zwei Bedürfnissen: Ein
Parteiengesetz zu schaffen, dass nicht nur eine Beschränkung, sondern auch eine Garantie
für die Freiheit der Parteien selbst sein kann und einen praktischen Bedarf an Finanzmitteln
zu befriedigen, obgleich eine Rückkehr zur staatlichen direkten Finanzierung nach der
gerade erst vollzogenen Abkehr von einem System der (auch) öffentlichen …