Werkmittel der Romanistik 181 erschienenen „Ausgewählte Schriften"(11976, II 1977) fort. Wie damals wurden die in allgemein zugänglichen Fachzeitschriften leicht erreichbaren Aufsätze ausgelassen2) und nur Aufsätze aus Akademie-, Festoder Gedächtnisschriften aufgenommen3). Es handelt sich dabei um keine bloß formale Fortsetzung: Käser entwickelt hier seine früheren Gedanken zur Methodologie der Romanistik und zur Methode der römischen Rechtsfindung, die auf eine grundsätzliche Abrechnung mit den starren systematischen Auffassungen der Pandektistik und mit der Sterilität der Interpolationenforschung einerseits und auf Annäherung an die fallrechtliche Eigenart der römischen Rechtsordnung und des klassischen römischen Rechtsdenkens andererseits hinauslaufen. Diese Problematik, und insbesondere der zweite Fragenkreis, wird auch den Schwerpunkt unserer Besprechung bilden. Dies scheint deshalb gerechtfertigt, weil—wenngleich keine der Abhandlungen die Methode der römischen Rechtsfindung als solche und die Struktur der römischen Rechtsordnung als Ganze ex professo erörtert—sie insgesamt davon ein in sich geschlossenes und harmonisches Bild entfalten. Andererseits muß nachdrücklich hervorgehoben werden, daß wir es mit einer Aufsatzsammlung und nicht mit einer Gesamtdarstellung zu tun haben. Daher liegt die Gefahr nahe, eine Theorie hieraus extrapolierend, den Gedanken Käsers, besonders in den von den vorliegenden Abhandlungen nur berührten Punkten, zu überfordern. Gegebenenfalls werden wir also auch die früheren, vornehmlich die „methodologischen" Arbeiten Käsers berücksichtigen, was übrigens die Identifizierung sowohl der Kontinuitäts-als auch der Wandlungsmomente im Werk dieses Klassikers der Romanistik ermöglichen wird.